Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat dem Verbraucherzentrale Bundesverband mit Schreiben vom 19.5.2009 GZ:
(…)
Sie stellen richtig dar, dass bei einem Basis-/„Rürup”-Rentenvertrag, bei dem ergänzend auch andere Risiken, wie Berufsunfähigkeit, verminderte Erwerbsfähigkeit oder Todesfall abgesichert werden, unter anderem als Fördervoraussetzung ein Mindestbeitragsanteil zur eigenen Altersversorgung von mehr als 50 % vorliegen muss. Dabei dürfen Überschussanteile aus den entsprechenden Zusatzrisiken den darauf entfallenden Beitrag zur Beurteilung des Verhältnisses zum Gesamtbeitrag senken.
Sollte nun in dem von Ihnen geschilderten Fall die Möglichkeit bestehen, dass durch Absinken der Überschussanteile diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt werden, stellt der Versicherungsvertrag von Beginn an keinen förderfähigen Basis-/„Rürup”-Vertrag dar. Dies wäre bei den entsprechenden Einkommensteuerveranlagungen zu berücksichtigen.
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