Zur Durchsetzung der Anzeigepflicht bei Auslandsbeziehungen (§ 138 Abs. 2 AO) wurde das BMF-Schreiben vom 19.03.2003BStBl 2003 I, 260 herausgegeben, dem als Anlagen u. a. ein Muster des neugestalteten amtlich vorgeschriebenem Vordrucks BZSt-2 „Meldung über die Beteiligung an ausländische Körperschaften, Vermögensmassen und Personenvereinigungen” beigefügt ist. Der Vordruck BZSt-2 und die Erläuterungen zum Vordruck werden nicht mehr als Papiervordruck aufgelegt, da sie auf dem Vordruckserver der Finanzämter und des Bayer. Landesamts für Steuer zum Download (Formulare/Auslandssachverhalte/Meldung von Auslandsbeziehungen) bereitgestellt worden sind. Besteht Grund zur Annahme, dass ein Steuerpflichtiger Auslandsbeziehungen gem. § 138 Abs. 2 AO mitzuteilen hat, ist ihm der Vordruck in dreifacher Ausfertigung zuzusenden. Hierzu steht in Kürze die UNIFA-Vorlage „Meldepflicht nach § 138 Abs. 2 AO, Anschreiben” (Ordner: Allgemein) zur Verfügung. Der Fragebogen ist in zweifacher Ausfertigung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Eine Ausfertigung ist an das Bundeszentralamt für Steuern unter folgender Adresse weiterzuleiten:
Bundeszentralamt für Steuern
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