Die Botschaft der Republik Korea hatte das Bundesministerium der Finanzen gebeten, statt der in den Unterhaltserklärungen vorgesehenen Bestätigung der Angaben zur Person durch die Gemeinde-/Meldebehörden die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung des koreanischen Familienregisters als Nachweis zuzulassen. In dem koreanischen Familienregister seien alle geforderten Angaben enthalten.
Da keine rechtliche Handhabe gesehen wird, auf einer Bestätigung durch die Gemeinde-/Meldebehörden zu bestehen, hat das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder diesem Antrag mit Schreiben vom 12. März 2009 -
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