Die Botschaft der Republik Türkei hat dem Auswärtigen Amt mitgeteilt, dass die in den zweisprachigen deutsch-türkischen Unterhaltserklärungen für die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an in der Türkei lebende Angehörige vorgesehene Bestätigung der Meldedaten durch die Meldebehörden nicht erfolgen könne. Stattdessen sei vorgesehen, diese Bestätigung weiterhin durch den Verwaltungsbezirkspräsidenten (Vali) in den Provinzen und den Landrat (Kaymakam) in Kreisen ausstellen zu lassen.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das Bundesministerium der Finanzen diesem Verfahren zugestimmt.
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