Unternehmer
Für die Besteuerung von im Ausland ansässigen Unternehmen, die Bauleistungen i.S. des §
Arbeitnehmer
Die Einkommensbesteuerung der mit einem Wohnsitz im Ausland ansässigen Werkvertragsarbeitnehmer des Baugewerbes richtet sich nach der umsatzsteuerlichen Zuständigkeit (§
Zur Frage, in welchen Fällen eine abweichende Zuständigkeitsvereinbarung nach §
Unternehmer
Arbeitnehmer
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