Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt hinsichtlich der ertragsteuerlichen Auswirkungen der auf EU-Ebene gefassten Beschlüsse zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) das Folgende:
Das Recht über Beihilfen in der Landwirtschaft wurde durch die Europäische Union im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-Reform) neu geregelt:
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