Zur Frage der einkommensteuerlichen Behandlung eines Darlehensverzichts durch die finanzierende Bank bei sog. Schrottimmobilien nimmt das Landesamt wie folgt Stellung:
Sachverhalt:
A erwarb in 1997 eine am 1.4.1997 fertig gestellte Eigentumswohnung (ETW). Die Anschaffungskosten (
Bei der ESt-Erklärung für 2006 macht A ergänzend zur Anlage V folgende Angaben:
Schuldzinsen Bank XY, Darlehen Nr. 123456789 | ||
Darlehensstand am 1.1.2006 | - 104.473 EURO | |
Abzüglich Tilgung Januar 2006 | 161 EURO | |
Abzüglich Tilgung 31. Januar 2006 (Einmalbetrag) | 52.000 EURO | |
Schulderlass laut Vereinbarung vom 15.1.2006 | 52.312 EURO | |
Stand 31.12.2006 | 0 EURO |
Auf Befragen bezüglich des Schulderlasses teilt A Folgendes mit:
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