In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) der Clerical Medical Investment Group Ltd. (CMI) mit Schreiben vom 9.6.2008 GZ:
„…kann…Ihnen mitteilen, dass die sich aus dem von Ihnen angebotenen Basisrentenprodukt mit Garantieoption 75 % ergebende Rente die Voraussetzung für das Vorliegen einer lebenslangen Leibrente im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG erfüllt, wenn die Verträge die folgende Garantiezusage enthalten, diese Vertragsbestandteil der Police wird und auch in Ihren Produktinformationen ein entsprechender Hinweis auf das Bestehen dieser Garantiezusage erfolgt:
„Clerical Medical garantiert, dass die Rente bei der Garantieoption 75 % niemals unter den Betrag der Erstrente sinken wird, die sich bei der Wahl der Garantieoption 100 %, ergeben hätte.”
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