In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) der Clerical Medical Investment Group Ltd. (CMI) mit Schreiben vom 28.8.2008 GZ:
Sofern die Vertragsergänzungen:
„Clerical Medical garantiert, dass die Rente bei der Garantieoption 75 % niemals unter den Betrag der Erstrente sinken wird, die sich bei der Wahl der Garantieoption 100 %, ergeben hätte.”
vollständig vorgenommen wurden, handelt es sich bei Auszahlungen in Form der Garantieoption 75 % um lebenslange Leibrenten nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG.
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