Das Bundesministerium der Finanzen hat im Schreiben vom 15.08.2008 auf das Schreiben der Bankenverbände vom 23.06. und 09.07.2008 wie folgt Stellung genommen:
Sollte unseren umfassenden Petiten für eine konsequente erfolgsneutrale Behandlung von Kapitalmaßnahmen, die wir in der ZKA-Stellungnahme vom 16. Mai 2008 zum Jahressteuergesetz 2009 unterbreitet hatten (unter I.1 bis 1.5), nicht gefolgt werden, müssen zumindest folgende Problembereiche in einem Verwaltungsschreiben kurzfristig einer Lösung zugeführt werden:
Gemäß Antwortschreiben vom 13. Juni 2008 Abschn. II.2 können bei Optionsanleihen, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben werden, die Anschaffungskosten der Anleihe zugerechnet werden, wenn die Aufteilung der Anschaffungskosten der Optionsanleihe nicht nach den Angaben im Emissionsprospekt erfolgen kann (Abweichung von BMF-Schreiben vom 25. Oktober 2004 Tz. 8 Sätze 5 und 6). Bei vor dem 01. Januar 2009 erworbenen Optionsanleihen wäre demnach eine Aufteilung der (einheitlichen) Anschaffungskosten auch weiterhin nach dem Börsenkursverhältnis erforderlich, wenn der Emittent keinen Aufteilungsmaßstab vorgibt.
Petitum:
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