Autorin: Staaßen |
Behindertenhilfe ist ein Obergriff für unterschiedliche Formen der Unterstützung von Menschen mit Behinderung, um deren Recht auf ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft zu stärken und umzusetzen. Die Hilfen werden durch unterschiedliche Sozialleistungsträger finanziert. Die Behindertenhilfe ist auch im Seniorenrecht zunehmend relevant, da die Zahl älterer Menschen mit Behinderung steigt. Folglich liegt die Anzahl der Anspruchsberechtigten höher. Zentrales Ziel der für Senioren ist eine Stärkung der Selbständigkeit, eine Förderung der Inklusion und die Überwindung von Ängsten, insbesondere vor dem Älterwerden und nach Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, z.B. durch das Anbieten von Gesprächsgruppen oder Begleitdiensten. In der seniorenrechtlichen Praxis kann auf das Bestehen solcher Angebote hingewiesen und angeraten werden, sich bei den Sozialleistungsträgern über diese zu informieren.
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