Behindertentestament

Autorin: Staaßen

Als Behindertentestament wird ein Testament bezeichnet, das Sonderregelungen für behinderte Erben enthält. Regelmäßig wird die behinderte Person als Vorerbe (§§  2112 ff. BGB) eingesetzt und zudem ein Dauertestamentsvollstrecker (§  2209 BGB) benannt. Durch die Einsetzung als Vorerbe wird der Zugriff der Sozialleistungsträger auf das Vermögen verhindert. Neben dem Behindertentestament ist auch das Bedürftigentestament in der Praxis relevant.