Autorin: Staaßen |
Beitragsfreie Zeiten sind Zeitabschnitte, in denen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden, die aber dennoch bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden. Sie gliedern sich in Anrechnungszeiten (z.B. Krankheitszeiten, Mutterschutz, Zeiten der Arbeitslosigkeit, § 58 SGB VI), Ersatzzeiten (Zeiten des militärischen Einsatzes oder der Flucht vor dem 01.01.1992, § 250 SGB VI) und Zurechnungszeiten (bei Erwerbsminderung oder für Hinterbliebene im Todesfall, § 253a SGB VI). Bedeutung haben die beitragsfreien Zeiten vor allem vor dem Hintergrund, dass für bestimmte Rentenleistungen Mindestversicherungszeiten erfüllt sein müssen.
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