Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers werden der Beschluss des Amtsgerichts - Registergericht - Stuttgart vom 15. April 2021, Az.:
aufgehoben.
2.Das Amtsgericht - Registergericht - Stuttgart wird angewiesen, über die Anmeldung vom 5. Mai 2020 zur Neueintragung des Vereins "Nahtur-Laden" unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden.
3.Das Beschwerdefahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens: 5000,00 €
I.
Die Beteiligten Ziffer 2 und Ziffer 3 bilden den Vorstand des Vereins "N.-Laden" in B. Am 5. Mai 2020 haben die Beteiligten Ziffer 2 und Ziffer 3 den Verein "N.-Laden" beim Amtsgericht - Registergericht - Stuttgart zur Eintragung in das Vereinsregister angemeldet.
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