Auf die Beschwerde der Eltern und Beschwerdeführer wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 30.03.2022 (Az.
Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die Bestellung eines Ergänzungspflegers für ihr Kind anlässlich eines Erbscheinserteilungsverfahrens.
Die Beschwerdeführer sind die Eltern des am ....2004 geborenen Kindes T... T....
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