Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Merseburg vom 10. September 2020 aufgehoben.
Das Nachlassgericht wird angewiesen, der Beteiligten zu 1) auf deren Antrag vom 26. Mai 2020 einen Erbschein zu erteilen, der ausweist, dass die im Beschlusseingang genannte Erblasserin von der Beteiligten zu 1) allein beerbt worden ist.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beteiligte zu 2) zu tragen.
Der Kostenwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 40.000,00 € festgesetzt.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|