Autorin: Staaßen |
Eine Bewohnervertretung ist das Organ der Interessenvertretung der Bewohner einer stationären Einrichtung, z.B. eines Pflegeheims. Sie hat nicht nur eine repräsentative Funktion, sondern ist mitwirkungs- und zum Teil sogar mitbestimmungsberechtigt. Der Träger einer Einrichtung soll vor einer geplanten mitbestimmungs- oder mitwirkungspflichtigen Maßnahme der Bewohnervertretung Zeit zur Stellungnahme einräumen. Träger und Bewohnervertretung sollen gemeinsam versuchen, in strittigen Fragen einen Konsens zu erzielen. Gelingt dies nicht, entscheidet in mitwirkungspflichtigen Angelegenheiten schlussendlich der Träger. Bei Uneinigkeit in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit ist die Sache der Bewohnerversammlung vorzutragen, die dann eine Entscheidung treffen soll.
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