Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder nimmt die OFD zu Zweifelsfragen der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten nach § 23 EStG wie folgt Stellung:
Als Anschaffung gilt die Überführung eines Grundstücks in das Privatvermögen des Stpfl. durch Entnahme oder Betriebsaufgabe auch dann, wenn das Grundstück vor dem 1.1.1999 in das Privatvermögen überführt wird. Zum Zeitpunkt der Entnahme vgl. R 14 Abs. 3 EStR 1999.
Die Einlage eines Grundstücks in
das Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens,
in das Sonderbetriebsvermögen des Stpfl. bei einer PersGes und
in das Gesamthandsvermögen einer PersGes ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten und sonstigen Gegenleistungen
ist keine Veräußerung. Demgegenüber ist eine verdeckte Einlage in einer KapGes stets als Veräußerung des Grundstücks zu behandeln (§ 23 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 EStG).
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