Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Das auf Grund der Ermächtigung in § 22 Abs. 5 UStG durch BMF-Schreiben vom 30. April 1981 - IV A 1 - S 7389 - 1/81/IV A 3 -
(2) Umsatzsteuerhefte sind für Besteuerungszeiträume ab 1. Januar 2002 entsprechend dem beiliegenden Muster herzustellen.
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