Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Für die Beanstandung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Anträgen auf Dauerfristverlängerung und der Anmeldung der Sondervorauszahlung wird ab Besteuerungszeitraum 2002 das beiliegende Vordruckmuster eingeführt:
USt 1 S - Beanstandungen im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren -
(2) Die Änderungen sind redaktioneller oder drucktechnischer Art und berücksichtigen insbesondere die Währungsumstellung auf den Euro sowie die Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers zum 1. Januar 2002 durch das Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001 - StÄndG 2001). Der Bundesrat hat dem StÄndG 2001 am 30. November 2001 zugestimmt.
(3) Der Vordruck ist auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen. Er besteht aus einem Original (für den Unternehmer) und einer Durchschrift (für das Finanzamt). Bei der Herstellung der Vordrucke ist deshalb auf eine entsprechende Übereinstimmung der Zeilen des Originals und der Durchschrift zu achten.
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