Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das BMF wie folgt Stellung:
Die durch das BMF-Schreiben vom 18. April 1997 - S 7116, BStBl 1997 I S. 529, eingeführte Vereinfachungsregelung für Einfuhrfälle im Rahmen von Drittlandsreihengeschäften wurde unverändert in Abschnitt 31a Abs. 16 der Umsatzsteuer-Richtlinien 2000 übernommen.
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