In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist die Ländergruppeneinteilung mit Wirkung ab 1. Januar 2010 überarbeitet worden. Änderungen sind durch Fettdruck hervorgehoben. Gegenüber der Ländergruppeneinteilung zum 1. Januar 2008 ergeben sich insbesondere folgende Änderungen:
Antigua und Barbuda: von Gruppe 2 nach Gruppe 3,
Äquatorialguinea: von Gruppe 4 nach Gruppe 2,
Belize: von Gruppe 3 nach Gruppe 4,
Estland: von Gruppe 3 nach Gruppe 2,
Griechenland: von Gruppe 2 nach Gruppe 1,
Israel: von Gruppe 1 nach Gruppe 2,
Jamaika: von Gruppe 3 nach Gruppe 4,
Kasachstan: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
Montenegro: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
Neuseeland: von Gruppe 2 nach Gruppe 1,
Palau: von Gruppe 2 nach Gruppe 3,
Serbien: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
Slowakische Republik: von Gruppe 3 nach Gruppe 2,
Suriname: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
Zypern: von Gruppe 2 nach Gruppe 1.
Die Beträge des § 1 Absatz 3 Satz 2, des § 9c Absatz 3 Satz 2, des § 32 Absatz 6 Satz 4, des § 33a Absatz 1 Satz 6 und Absatz 2 Satz 3 EStG sind mit Wirkung ab 1. Januar 2010 wie folgt anzusetzen:
in voller Höhe | mit 3/4 | mit 1/2 | mit 1/4 |
Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen bzw. der unterhaltenen Person | |||
1 | 2 | 3 | 4 |
Andorra | Äquatorialguinea | Antigua und Barbuda |
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|