Mit Schreiben vom 11. Oktober 2001 hatte Bundesfinanzminister Eichel mitgeteilt, dass sich das Bundesfinanzministerium in der vorgesehenen Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder dafür einsetzen wird, dass die Zahlungen in einen Pensionsfonds, was die Umwandlung von jährlichen Einmalzahlungen (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) angeht, auch insoweit - zumindest im Jahr 2002 - steuerfrei sind, als die Vereinbarung über die Gehaltsänderung auf bereits erdiente Anteile entfällt.
Die Angelegenheit wurde in der Sitzung der Lohnsteuer-Referatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder (LSt V/01 vom 26. bis 28. November 2001 zu TOP 9) mit folgendem Ergebnis besprochen:
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