Sehr geehrter Herr
ich komme zurüch auf meine Zwischennachricht vom 13. Februar 1998 und nehme im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zu Ihren Fragen der Anwendung des § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG wie folgt Stellung:
1. Abtretunq von Ansprüchen aus Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht;hier: Kann zusammen mit den Versicherungsansprüchen auch das Kapitalwahlrecht steuerunschädlich abgetreten werden?
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