Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Ertrags- und Vermögensbesteuerung der Tätigkeit von Unternehmen aus dem bisherigen Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) oder aus dem Ausland im Gebiet der ehemaligen DDR einschließlich Berlin (Ost) - Beitrittsgebiet - für das Jahr 1990 folgendes:
Die Besteuerung der Tätigkeit von Unternehmen aus dem bisherigen Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) im Beitrittsgebiet richtet sich für das Jahr 1990 nach dem Steuerrecht der ehemaligen DDR (
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