3 Anlagen
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:
(1) Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren werden für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 1997 die beiliegenden Vordruckmuster eingeführt:
- USt 1 A Umsatzsteuer-Voranmeldung 1997
- USt 1 H Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 1997
- USt 1 E Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 1997
(2) Mit Wirkung vom 1. Januar 1997 ist eine gesetzliche Regelung für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte vorgesehen (§
a) eine innergemeinschaftliche Lieferung des ersten Lieferers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenstandes beginnt (§
b) ein innergemeinschaftlicher Erwerb des ersten Abnehmers (mittlerer Unternehmer) in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung endet (§
und
c) eine (Inlands-)Lieferung des ersten Abnehmers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung endet (§
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