Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Erhebung von Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft (§
Die Gebührenpflicht gilt für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft nach §
1.1
Gebühren sind nicht nur zu erheben, wenn die beantragte Auskunft erteilt wird. §
1.2
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