Nach dem o. a. BMF-Schreiben besteht die Anzeigepflicht der Banken und anderer Geldinstitute nach § 33 ErbStG unter anderem auch dann, wenn eine inländische Bank für einen Erblasser Konten- und Wertpapiergeschäfte über eine rechtlich unselbständige ausländische Niederlassung abgewickelt hat.