Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder teilt das BMF zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Leistungen der Orientierungs- und Mobilitätslehrer/-innen für Blinde und Sehbehinderte Folgendes mit:
Die Umsätze aus der Tätigkeit der in §
die Vergleichbarkeit der ausgeübten Tätigkeit,
die Vergleichbarkeit der Ausbildung,
die Vergleichbarkeit der berufsrechtlichen Regelung über Ausbildung, Prüfung, staatliche Anerkennung, sowie der staatlichen Erlaubnis und Überwachung der Berufsausbildung.
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