In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder weist das BMF aus gegebenem Anlass darauf hin, dass Zuwendungen, die im Jahr 1999 erfolgt sind, wie bisher zu bestätigen sind.
Die im Bundessteuerblatt (Teil I 1999 S. 979) veröffentlichten amtlichen Vordrucke für Zuwendungsbestätigungen sind grundsätzlich für Zuwendungen ab dem Jahr 2000 zu verwenden. Es bestehen jedoch keine Bedenken, wenn bis zum 30. Juni 2000 noch die nach dem bisherigen Muster erstellten Spendenbestätigungen weiter verwendet werden.
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