Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 15. Juli 1998 (BStBl 1998 I S. 630) wie folgt geändert:
Die Regelung in Nummer 2.1 zu § 31a wird wie folgt gefasst:
„Sozialleistungsträger sind gem. Art.
Leistungen der Arbeitsförderung - Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Konkursausfallgeld und Insolvenzgeld sowie ergänzende Leistungen -,
Leistungen bei gleitendem Übergang älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand (§ 19b SGB I),
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 21 SGB I),
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 21a SGB I),
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 22 SGB I),
Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Altershilfe für Landwirte (§ 23 SGB I),
Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz und Erziehungsgeld (§ 25 SGB I),
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