Zu dem von Ihnen vorgetragenen Zweifelsfall bemerkt die OFD Folgendes: Liefert ein pauschalierender Landwirt mit Sitz in den Niederlanden einem pauschalierenden Landwirt mit Sitz in Deutschland, dessen innergemeinschaftliche Erwerbe die Erwerbsschwelle des § 1a Abs. 3 Nr. 2 UStG überschreiten, einen Gegenstand, der von den Niederlanden nach Deutschland befördert oder versendet wird, ist diese Lieferung in den Niederlanden steuerbar. Grundsätzlich wäre sie auch in Anwendung von Art. 28c Teil A Buchst. a der 6. EG-Richtlinie steuerfrei. Da die Niederlande aber eine der deutschen Durchschnittsatzbesteuerung nach §
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