Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Das auf Grund des BMF-Schreibens vom 30. April 1981 -
(2) Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Vordruckmuster sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.
(3) Die Vordrucke sind auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters herzustellen.
Finanzamt | Auskunft erteilt | Zimmer | |
Steuernummer/Geschäftszeichen | Fernsprecher | Nebenstelle | |
(Bitte bei allen Rückfragen angeben) |
Bescheinigung | |
über die Befreiung von der Führung | |
des Steuerheftes | |
Hiermit wird bescheinigt, dass | |
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(Name und Vorname bzw. Firma) | |
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