Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben in der Sitzung vom 22. - 24. September 1999 die Frage erörtert, ob die sog. Disagio-Staffel (vgl. BMF-Schreiben vom 24. November 1986 - Bundessteuerblatt Teil I S. 539) bei der Aufstockung börsennotierter Anleihen erneut zu prüfen ist. Sie haben die Auffassung vertreten, dass Aufstockungen innerhalb eines Jahres seit der Erstemission wie Daueremissionen zu behandeln sind. Nach dem o.a. BMF-Schreiben ist für die Ermittlung des Emissionsdisagios bei nicht genehmigungspflichtigen Daueremissionen der erste Verkaufskurs maßgebend
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