Hiermit übersendet das BMF einen Abdruck der Antwort von Staatssekretär Prof. Dr. Zitzelsberger vom 11.5.2002 an die Vorsitzende des Arbeitgeber- und Berufsverbands Privater Pflege e.V., Hannover, mit der Bitte um Kenntnisnahme.
vielen Dank für Ihr an Herrn Bundesfinanzminister Hans Eichel gerichtetes Schreiben vom 5. Januar 2000, in dem Sie die Frage einer Umsatzsteuerbefreiung für ambulante Pflegedienste und deren Kooperationspartner ansprechen.
Nach § 4 Nr. 16 Buchst. e Umsatzsteuergesetz - UStG - sind die mit dem Betrieb der Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen und der Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen eng verbundenen Umsätze befreit, wenn bei diesen Einrichtungen im vorangegangenen Kalenderjahr die Pflegekosten in mindestens 40 v.H. der Fälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil getragen worden sind.
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