1 Anlage
Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten am 5. März 1998 einen ,,Multisektoralen Regionalbeihilferahmen für große Investitionsvorhaben'' (vgl. Anlage) vorgeschlagen. Sie hat in dem Hauptprüfverfahren nach Artikel 93 Abs. 2 EG-Vertrag mit Schreiben vom 14. Juli 1998 entschieden, daß Deutschland der Kommission gemäß Artikel 93 Abs. 3 EG-Vertrag für den Zeitraum vom 1. September 1998 bis 31. August 2001 sämtliche Beihilfevorhaben notifizieren muß, die den in Ziffer 2 (,,Anmeldungsvoraussetzungen'') des Multisektoralen Regionalbeihilferahmens für große Investitionsvorhaben festgelegten Kriterien entsprechen.
Danach sind alle regionalen Beihilfevorhaben innerhalb genehmigter Beihilferegelungen anzumelden, die eine der beiden nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:
1. Projekt-Gesamtkosten von mindestens 50 Mio. ECU und eine als Prozentsatz der beihilfefähigen Investition ausgedrückte Intensität der kumulierten Beihilfebeträge von mindestens 50 v. H. der für Regionalbeihilfen geltenden Höchstgrenze für Großunternehmen in dem betroffenen Gebiet und ein Beihilfebetrag von mindestens 40 000 ECU pro geschaffenem oder erhaltenem Arbeitsplatz oder
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|