Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die sich in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Dieses Schreiben gilt nicht für die in die Zuständigkeit der Zollverwaltung fallenden Abgaben.
Inhaltsübersicht 1 Allgemeines 1.1 Zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuererhebung 1.2 Rechtsgrundlagen 1.2.1 Überblick 1.2.2 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ( |
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