Das BMF hat den Entwurf eines BMF-Schreibens zum Thema „Umsatzsteuerbefreiung für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen — Anpassung des § 4 Nr. 21 UStG durch das Jahressteuergesetz 2024 zum 1. Januar 2025“ veröffentlicht:
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