BMF - Schreiben vom 20.01.2025
IV D 4 - S 3225/00006/006/003

BMF - Schreiben vom 20.01.2025 (IV D 4 - S 3225/00006/006/003) - DRsp Nr. 2025/80072

BMF, Schreiben vom 20.01.2025 - Aktenzeichen IV D 4 - S 3225/00006/006/003

DRsp Nr. 2025/80072

Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG; Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025

Gemäß § 190 Absatz 4 Satz 4 BewG gebe ich die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die ausgehend von den vom Statistischen Bundesamt am 10. Januar 2025 veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft (Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Jahresdurchschnitt 2024; 2021 = 100) ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025 anzuwenden sind.

Baupreisindizes (nach Umbasierung auf das Jahr 2010 = 100)
GebäudeartenDie Bestimmungen in der Anlage 24, Teil II., BewG zum Teileigentum und zur Auffangklausel gelten analog. 1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG