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Im Kalenderjahr 2001 ist hiernach die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung lohnsteuerlich wie folgt zu bewerten:
Besoldungsgruppe A 1 bis A 4 oder entsprechende Mannschaftsdienstgrade
- mit Standort in den alten Ländern | 89,75 DM |
- mit Standort in den neuen Ländern | 72,50 DM |
Besoldungsgruppe A 5 und A 6 oder entsprechende Mannschafts-/ Unteroffiziersdienstgrade
- mit Standort in den alten Ländern | 161,55 DM |
- mit Standort in den neuen Ländern | 130,50 DM |
Besoldungsgruppe A 7 und höher oder entsprechende Feldwebel- und Offiziersdienstgrade
- mit Standort in den alten Ländern | 305,15 DM |
- mit Standort in den neuen Ländern | 246,50 DM |
Beamtenanwärter und Polizeimeisteranwärter im Bundesgrenzschutz
- mit Standort in den alten Ländern | 107,70 DM |
- mit Standort in den neuen Ländern | 87,00 DM |
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