Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der §§
Der Höchstbetrag, der für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind nach §
Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen nach §
a) für Verheiratete | 2.054 DM |
b) für Ledige | 1.027 DM |
Der Pauschbetrag erhöht sich für jede in §
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