1 Anlage
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung des Art.
(1) Das Hauptquartier der amerikanischen Truppen in der Bundesrepublik Deutschland (USAREUR) hat für die Zeit ab 1.1.1998 ein vereinfachtes Beschaffungsverfahren eingeführt, das den Mitgliedern der Truppe und des zivilen Gefolges oder deren Angehörigen die umsatzsteuerfreie Beschaffung von Waren und Dienstleistungen im Wert bis zu 5 000 DM erleichtern soll. Mit der Durchführung des Beschaffungsverfahrens hat USAREUR die Morale Welfare Recreation Funds (MWRF) beauftragt. Die MWRF sind amtliche Beschaffungsstellen i. S. des Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk, die unter Abschn. A Teil II der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen fallen (BdF-Schreiben v. 10. 11. 1997 S 7492, BStBl I S.
(2) Das Beschaffungsverfahren wickelt sich im wesentlichen wie folgt ab:
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