Der BFH hat im Urteil vom 9. August 2006 (a.a.O.) entschieden, dass
die Rdnr. 57 des BMF-Schreibens vom 28. April 2003 (BStBl 2003 I S. 292) zur Nichtanwendung der Grundsätze des §
§
Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt zur allgemeinen Anwendung der Urteilsgrundsätze Folgendes:
Ermittlung des Gewerbeertrags bei einer Mitunternehmerschaft
Ermittlung des Gewerbeertrags einer Mitunternehmerschaft abweichend von Rdnr. 57 des BMF-Schreibens vom 28. April 2003 (a.a.O.)
Die Regelungen des §
|
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|