Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2000 werden die folgenden Vordruckmuster eingeführt:
- USt 2 A | Umsatzsteuererklärung 2000 |
- Anlage UR | zur Umsatzsteuererklärung 2000 |
- Anlage UN | zur Umsatzsteuererklärung 2000 |
- USt 2 E | Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2000 |
(2) Auf Grund Artikel
(3) Steuerfreie Umsätze von Anlagegold und damit im Zusammenhang stehende Vorsteuerbeträge sind vom Unternehmer wie folgt einzutragen:
Die Bemessungsgrundlage der innergemeinschaftlichen Lieferungen von Anlagegold (§ 4 Nr. 1 Buchst. b UStG) in Zeile 33 (Kennzahl - Kz - 741) des Vordruckmusters Anlage UR;
die Bemessungsgrundlage der Ausfuhrlieferungen von Anlagegold (§ 4 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. § ) und der steuerfreien Lieferungen von Anlagegold (§ Abs. ), für die der Vorsteuerabzug nach § Abs. nicht ausgeschlossen ist, in den Zeilen 38 und 39 des Vordruckmusters ;
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