Mit o.g. BMF-Schreiben wurden für Besteuerungszeiträume ab 2002 die Vordruckmuster USt 1 F, Anlage USt 1, 2, 3 F, USt 2 F, USt 3 F, USt 4 F, USt 5 F, USt 6 F und die Anlage USt 6 F für die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzbesteuerung nach der Verordnung zu §
Finanzamt | Steuernummer | ||
Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzbesteuerung | Nur vom Finanzamt auszufüllen | ||
Eingangsstempel | |||
Zeile | Zutreffendes ankreuzen oder ausfüllen | ||||
1 | Bezeichnung des Gesamtobjekts | ||||
2 | Lage des Gesamtobjekts | ||||
3 | Erklärungspflichtiger (Name und Anschrift) | Telefonisch erreichbar unter Nr. | |||
4 | |||||
5 | Gemeinsamer, von allen Beteiligten bestellter Empfangsbevollmächtigter (Name und Anschrift) | Telefonisch erreichbar unter Nr. | |||
6 | |||||
7 | Falls kein vertretungsberechtigter Geschäftsführer vorhanden ist, steht dem benannten Empfangsbevollmächtigten im Feststellungsverfahren grundsätzlich die ausschließliche Einspruchs- und Klagebefugnis zu (§ 352 Abgabenordnung, § 48 Finanzgerichtsordnung). | ||||
8 |
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|