Der BFH hat mit Urt. v. 14.9.1999 entschieden,
1. dass der Stpfl. für die Anschaffung oder Herstellung eines Gebäudes, das innerhalb des Förderzeitraums der Einkünfteerzielung dient, Sonderabschreibungen gem. §§
2. dass eine Sonderabschreibung nach §
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder nimmt die OFD zur Anwendung des o.a. Urt. wie folgt Stellung:
Das Urt. ist in allen offenen Fällen anzuwenden.
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