1. Kreditinstitute mit lediglich geringfügigen steuerpflichtigen Umsätzen (höchstens 5 v.H.)
Unter Berücksichtigung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 15. September 1994 - V R 34/93 - (BStBl 1995 II S. 214) ist der Aufwendungseigenverbrauch im Fall der Werbegeschenke über 75 DM (Nettobetrag ohne Umsatzsteuer) von Kreditinstituten in entsprechender Anwendung des § 4 Nr. 28 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung der Werbegeschenke ist insoweit nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG ausgeschlossen.
2. Kreditinstitute mit mehr als geringfügigen steuerpflichtigen Umsätzen (mehr als 5 v.H.)