Nach der Umstellung des Erzwingungsverfahrens bei Nichtabgabe einer ZM gem. §
Das Erzwingungsverfahren wird bei gleichzeitiger Information des zuständigen Finanzamts eingestellt, das daraufhin den Unternehmer zur Abgabe einer berichtigten Umsatzsteuer-Voranmeldung/Umsatzsteuererklärung auffordert.
Anliegend übersendet das BMF ein im Auftrag der Referatsleiter Umsatzsteuer des Bundes und der Länder erarbeitetes und von den zuständigen Finanzämtern einheitlich zu verwendendes Musterschreiben zur Anforderung einer berichtigten Umsatzsteuer-Voranmeldung/Umsatzsteuererklärung gem. §
Das Musterschreiben wurde auf Grundlage des DTP-Programms „PageMaker” erstellt und ist mit der Umsatzsteuer-Vordruckkommission des Bundes und der Länder abgestimmt.
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