Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:
Zuwendungen, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) auf der Grundlage der ab 1. März 1999 geltenden Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF98) und den besonderen Nebenbestimmungen zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) gewähren, werden grundsätzlich als nicht der Umsatzsteuer unterliegende echte Zuschüsse angesehen. Im übrigen sind die Beurteilungsgrundsätze des Abschnitts 150 und der Absätze 3 bis 7 des BMF-Schreibens vom 1. Februar 1994 (BStBl 1994 I S. 187) weiterhin zu beachten.
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