Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von ESF-finanzierten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilt das BMF Ihnen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes mit:
Berufsausbildungs-, Berufsfortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen i.S.d. § 3 Nr. 2 der Richtlinien für aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierte zusätzliche Maßnahmen im Bereich des Bundes vom 20. Januar 2000 (Bundesanzeiger 2000 S. 1529 ff.) sind - wie die in Abschnitt 112 Abs. 3 Satz 2 Umsatzsteuerrichtlinien aufgeführten Maßnahmen - gemäß §
Das Coaching (§ 3 Nr. 1 Buchst. b der o.g. Richtlinien) ist eine Form der Unternehmensberatung. Es dient nicht der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung oder beruflichen Umschulung und ist daher nicht nach §
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